und Unternehmen – Professionelle Lösung
mit PrivateInvestoren.ch
PrivateInvestoren.ch ein und bietet maßgeschneiderte Finanzierungslösungen an,
die auf die finanzielle Realität jedes einzelnen Kunden abgestimmt sind.
Wenn Privatpersonen oder Unternehmen mit rechtlichen Schritten, Kontosperrungen oder Kreditablehnungen von Banken konfrontiert sind, wird die Aufnahme eines neuen Kredits bei einem traditionellen Kreditinstitut nahezu unmöglich.
Genau in solchen Situationen setzt PrivateInvestoren.ch an und bietet maßgeschneiderte Finanzierungslösungen, die auf die finanzielle Situation jedes einzelnen Kunden abgestimmt sind.
Was ist ein Zwangsvollstreckungskredit?
Ein Zwangsvollstreckungskredit ist eine Form der alternativen Finanzierung, die Privatpersonen oder Unternehmen helfen soll, die mit Gerichtsverfahren, Pfändungen oder Einträgen in Bankdatenbanken (ZEK, FICP usw.) konfrontiert sind.
Sein Hauptziel ist die Begleichung ausstehender Schulden, die Beendigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens und die Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.
Diese Art von Kredit kann vergeben werden von:
einem spezialisierten privaten Kreditgeber (Nichtbank) oder
einem unabhängigen Investor oder einem Unternehmen, das in der Lage ist, ein kalkuliertes Risiko auf Basis von Sachsicherheiten einzugehen.
Warum lehnen Banken Kredite ab?
Traditionelle Banken sind gesetzlich verpflichtet, Kreditanträge abzulehnen, wenn der Kreditnehmer in einer Datenbank für Schuldenregulierung oder Zahlungsausfälle geführt wird.
In der Schweiz werden vor jeder Kreditgenehmigung systematisch die Zentrale Kreditauskunftei (ZEK) und die zuständigen Inkassobüros konsultiert.
Daher kann selbst ein geringfügiger Zahlungsverzug oder ein bereits abgeschlossenes Inkassoverfahren den Zugang zu Bankkrediten verhindern.
✅ Bei PrivateInvestoren.ch analysieren wir in erster Linie die tatsächliche finanzielle Situation unserer Kunden, ihre zukünftige Rückzahlungsfähigkeit und verfügbare Sicherheiten – nicht nur ihre Bankhistorie..
Kreditverfolgung für Einzelpersonen
Schuldenbereinigungskredite für Privatpersonen sind für Personen gedacht, die sich in einem Gerichtsverfahren befinden, im nationalen Kreditregister eingetragen sind oder deren Kreditantrag von Banken abgelehnt wurde.
Sie ermöglichen es Ihnen, bestehende Schulden zu konsolidieren und finanziell neu durchzustarten.
Hauptziele:
Vermeidung von Lohn- oder Vermögenspfändungen
Konsolidierung mehrerer Schulden zu einer einzigen Zahlung
Erwirkung der Einstellung von Zwangsvollstreckungsverfahren
Wiederherstellung finanzieller Stabilität
Mögliche Voraussetzungen :
Mögliche Voraussetzungen:
Sicheres Einkommen (Gehalt, Rente oder Selbstständigkeit)
Wohnsitz in der Schweiz
Ausreichende Sicherheiten (Bürgschaft, Fahrzeug, Immobilie etc.)
Beispiele für bearbeitete Fälle :
Zwangsvollstreckungsverfahren oder Altschulden
Steuer- oder Mietrückstände
Abgelehnter Privatkredit
Vorübergehende Liquiditätsschwierigkeiten
PrivateInvestoren.ch unterstützt jeden Einzelnen mit Vertraulichkeit, Professionalität und voller Transparenz in jeder Phase des Prozesses..
Kauf auf Geschäftskredit
Unternehmen, Freiberufler und KMU sind ebenfalls von Verwaltungs- oder Handelsgerichtsverfahren betroffen, die ihre Bankkonten einfrieren oder ihren Geschäftsbetrieb gefährden können. Mit einem Vorschuss auf die Forderungseinziehung können Unternehmen ihre Finanzen vorübergehend refinanzieren, um ihren Cashflow zu stabilisieren und irreversible Folgen abzuwenden..
Angebotene Finanzierungsarten :
Schuldenkonsolidierung für Lieferanten oder Steuerschulden
Überbrückungskredit bis zum Zahlungseingang beim Kunden
Kredit besichert durch Betriebsvermögen (Maschinen, Warenbestand, Fahrzeuge)
Schnelle Intervention zur Verhinderung von Insolvenz oder Pfändung
Sonstiges…
Typische Voraussetzungen :
Eingetragenes Unternehmen im Handelsregister der Schweiz, Deutschlands, Österreichs oder Liechtensteins
Aktive Geschäftstätigkeit und regelmäßige Rechnungsstellung
Vorlegung eines Sanierungs- oder Investitionsplans
Sicherheiten in Form von Vermögenswerten oder einer Verpflichtung der Geschäftsführung
Jeder Geschäftsfall wird mit einem Partnerinvestor bearbeitet, der auf Notfallfinanzierung oder vorübergehende Sanierung spezialisiert ist.